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Vollstreckungsbeamte und andere Hilfeleistende müssen umfassender geschützt werden

Berlin, 14. Oktober 2024. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über zwei Gesetzesentwürfe zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden beraten. Hierzu erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

"Vollstreckungsbeamte und andere Hilfeleistende müssen umfassender geschützt werden! Denn Hilfeleistende sehen sich leider immer häufiger Angriffen und Gewalt ausgesetzt. Allein im Jahr 2023 wurden fast 43.000 Straftaten gegen Polizeibeamte und andere Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte registriert. Dazu kommen Zehntausende Angriffen auf Rettungskräfte und auf Personal im Bereich der Gesundheitsversorgung. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben sowohl die Regierung als auch wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf vorgelegt und heute in einer öffentlichen Anhörung debattiert.

Hinsichtlich des grundsätzlichen Ziels waren wir uns alle einig. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass der Gesetzesentwurf der Ampel nicht nur von uns, sondern auch den Sachverständigen durchaus sehr kritisch gesehen wird. Die geplante Änderung des § 46 StGB wurde einhellig als nicht zielführend und kontraproduktiv verworfen.

Unser weiterführender Antrag soll neben den bislang strafrechtlich geschützten Personen auch Beschäftigte aus dem Gesundheitsbereich mit aufnehmen und machen ganz deutlich: wir als Union für Sicherheit, für Respekt und für die Menschen, die im Dienst unserer Gemeinschaft stehen. Die Ampel sollte sich die heutigen Anhörungsergebnisse zu Herzen nehmen und sich unserem Gesetzesentwurf anschließen, sodass wir neben der Frage der rechtlichen Ahndung gemeinsam auch ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts vor den Menschen setzen, die tagtäglich dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft funktioniert!"