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EuGH schränkt Regulierung von TikTok ein – Bundesregierung muss tätig werden

Berlin, 17. November 2023. In einer in der letzten Woche ergangenen Entscheidung des EuGH entschied der Gerichtshof, dass das österreichische Kommunikationsplattformengesetz, welches die Regulierung von Online-Plattformen wie Google, Meta und TikTok regelt, unionsrechtswidrig sei. Ein Mitgliedstaat dürfe grundsätzlich keine Regulierungsmaßnahmen für Online-Plattform treffen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Nur die Herkunftsmitgliedstaaten der jeweiligen Online-Plattformen dürften diese beaufsichtigen und regulieren, im Fall von Google, Meta und TikTok ist dies Irland. Lediglich in begrenzten Ausnahmefällen dürften auch andere Mitgliedstaaten Regelungen zur Aufsicht erlassen. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Carsten Müller erklärt dazu:

„Der EuGH schränkt durch sein Urteil die Regulierung von möglicherweise rechtswidrigen Inhalten auf TikTok und anderen Online-Plattformen in Österreich massiv ein. Dies könnte auch erhebliche Auswirkungen auf Deutschland haben, die Bundesregierung muss daher dringend tätig werden, um die Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet auch weiterhin zu gewährleisten.

Nach dem Urteil des EuGH könnten auch Verfahren in Deutschland nach dem hier geltenden NetzDG betroffen sein und eine Löschung bzw. Untersuchung problematischer Inhalte würde erschwert, wenn nicht sogar verhindert.

TikTok beispielsweise verfügt über kaum interne Kontrollmechanismen zur Überprüfung und Löschung rechtswidriger Inhalte hat. Durch Niederlassung in Irland, das vergleichsweise lockere Regelungen für Online-Plattformen hat, entzieht es sich so einer Überprüfung in Deutschland und verstößt durch Weiterverbreitung rechtswidriger Inhalte geschäftsmäßig gegen die Werte der Europäischen Union. Die Ampel-Regierung muss sich hier auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass eine Kontrolle von Online-Plattformen in Deutschland möglich ist und das NetzDG nicht durch entgegenstehende EU-Richtlinien aufgeweicht wird.
Gerade jetzt muss weiterhin konsequent gegen Hass und Hetze sowie die Weiterverbreitung rechtswidriger Inhalte im Netz vorgegangen werden!“