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Die Kürzung der Förderung des Anne-Frank-Zentrums muss zurückgenommen werden

Das Bundesjustizministerium hat seinen Haushaltsplan für das kommende Jahr vorgestellt. Dieser sieht drastische Kürzungen in der Förderung des Anne-Frank-Zentrums vor. Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller erklärt dazu:

Carsten Müller, Foto: Tobias KochCarsten Müller, Foto: Tobias Koch

„Die Kürzung der Förderung des Anne-Frank-Zentrums muss zurückgenommen und fortgeführt werden. Das Anne-Frank-Zentrum schafft nicht nur Raum für Erinnerung und Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Ereignissen, sondern kämpft gegen immer noch vorhandenen Antisemitismus. Gerade, aber nicht nur im Hinblick auf die jüngsten Angriffe gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland und der ganzen Welt, muss die Arbeit des Anne-Frank-Zentrums durch die Bundesregierung weiterhin unterstützt werden. Mithilfe der Förderung kann insbesondere der bundesweite Anne-Frank-Tag an Schulen durchgeführt werden, der sowohl an die Verbrechen des Nationalsozialismus erinnert als auch das Engagement und das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler gegen Antisemitismus und Rassismus stärkt. Dieses Engagement ist für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Sicherung der Demokratie nicht wegzudenken und wichtiger als je zuvor. Die Bundesregierung muss jetzt die Kürzung streichen und damit ein wichtiges Zeichen setzen.

Mit ihrer Haushaltsentscheidung zeigt das Bundesjustizministerium fehlenden Einsatz und mangelndes Engagement für die Bekämpfung des Antisemitismus und des Rassismus, obwohl der Koalitionsvertrag ausdrücklich die finanzielle Absicherung dieser Themen verspricht. Wir von der CDU-Fraktion fordern weiterhin, dass die Förderung für das Anne-Frank-Zentrum auch nächstes Jahr sichergestellt werden muss.“

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Carsten Müller

Mitglied des Deutschen Bundestages

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