Beschlossene Wahlrechtsreform entwertet die Wahlkreisstimme
Die Ampelfraktionen haben heute für die umstrittene Wahlrechtsreform gestimmt. Nach dem dort enthaltenen ‚Kappungsmodell‘ orientiert sich die Mandatsverteilung allein an der Zweitstimmenverteilung. Wenn in einem Bundesland die Zahl der Direktmandate die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitze im Bundestag übersteigt, werden diese „gekappt“, d. h. in den Bundestag ziehen nur die Direktkandidaten ein, die im Verhältnis zu den anderen Direktkandidaten die besten Erststimmenergebnis errungen haben. Darüber hinaus soll die Grundmandatsklausel abgeschafft werden, sodass Parteien, die mit ihrem Zweitstimmenanteil unter 5 Prozent liegen, künftig selbst bei Erringen von mindestens drei Direktmandanten nicht in den Bundestag einziehen werden. Der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss Carsten Müller erklärt hierzu:
„Die heute gegen die Stimmen sämtlicher Oppositionsfraktionen beschlossene Wahlrechtsreform entwertet die Wahlkreisstimme. Der Gesetzesentwurf stellt mit der ‚Kappung‘ von Wahlkreismandaten einen klaren Bruch mit dem bewährten System der personalisierten Verhältniswahlrechts dar und wird dazu führen, dass es einige Wahlkreise gibt, die nicht durch einen direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten im Bundestag vertreten sein werden. Für mich ist unverständlich, warum Wahlkreissieger, die einen erfolgreichen Wahlkampf vor Ort in ihrer Region geführt haben, ein Direktmandat nicht erhalten sollten und die Bürgerinnen und Bürger, die für sie gestimmt haben, nicht in Berlin vertreten dürfen.
Bei dem Gesetz werden Unstimmigkeiten klar deutlich. Regionale Besonderheiten werden mit diesem Wahlgesetz für eigene Ampelinteressen zurückgefahren. Der Umstand eines für sich konstruierten Wahlrechts wird insbesondere daran deutlich, dass die gesetzliche Zahl der Bundestagsmitglieder mit diesem Ampelgesetz von 598 auf 630 nach oben korrigiert wird.“
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Carsten Müller
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