Bundesmittel für Flugsicherung der Regionalflughäfen auch 2026 gesichert
Berlin, 14. November 2025. In der gestrigen Bereinigungssitzung der Haushaltspolitikerinnen und Haushaltspolitiker zum Bundeshaushalt 2026 wurden Bundesmittel zur Unterstützung der kleineren und regionalen Flughäfen sowie Flugplätze bei den Flugsicherungskosten in Höhe von 50 Millionen Euro beschlossen. Dazu erklärt der amtierende Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die Bundesmittel zur finanziellen Unterstützung der kleineren und regionalen Flughäfen bei den Flugsicherungskosten sind auch für das Haushaltsjahr 2026 gesichert. Das ist erneut ein großer Erfolg, nachdem die Mittel im ursprünglichen Haushaltsentwurf zunächst wieder komplett gestrichen waren. Nach vielen Gesprächen und Initiativen einigten sich die Haushaltspolitikerinnen und Haushaltspolitiker in der gestrigen Bereinigungssitzung, die wichtigen Bundesmittel für das Haushaltsjahr 2026 zu bewilligen. Der große Erfolg besteht auch darin, dass diese Gelder für den sogenannten 2. Gebührenkreis in der bisherigen Größenordnung von 50 Millionen Euro festgeschrieben wurden. Für den Braunschweiger Forschungsflughafen und alle betroffenen Flughafenstandorte wird damit Planungssicherheit für das Haushaltsjahr 2026 ermöglicht.
Seit dem Haushaltsjahr 2020 koordiniere ich eine Gruppe von Unionsabgeordneten, die sich seither stets erfolgreich für die Unterstützung des Bundes engagieren. Diese Bundesmittel kompensieren eine Ungleichbehandlung gegenüber den großen, internationalen Flughäfen in Deutschland. Während an den großen Standorten die Flugsicherung von der Deutschen Flugsicherung (DFS) sichergestellt wird, organisieren die kleinen und regionalen Flughäfen die hoheitliche Aufgabe der Flugsicherung selbst und tragen auch diese Kosten dafür selbst. Diese kleinen und regionalen Flughäfen dürfen im Wettbewerb zumindest nicht benachteiligt werden.
Auch wenn es in diesem Haushaltsjahr wieder mit viel Überzeugungsarbeit bei den Haushaltspolitikern gelungen ist, diese Mittel zu bewilligen, kommt es nun auf einen gesetzgeberischen und haushalterischen Rahmen für eine langfristige Planungssicherheit an. Die Mittel müssen für die Zukunft grundlegend verankert und beschlossen werden.“
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Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses werden irreversible Schäden für die Wirtschaft, die Regionen und die gesamte Luftverkehrsinfrastruktur verhindert. Die regionalen Flughäfen sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines resilienten Verkehrssystems, das für die Luftrettung, die Sicherheitsdienste der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie für die gesamte zivil-militärische Zusammenarbeit und über die „Dual-Use-Funktion“ entscheidend zur Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeit essenziell ist. Zudem ist die angestrebte klimafreundliche und dezentrale Luftverkehrsmobilität ohne eine funktionierende, gut ausgestattete Infrastruktur regionaler Flughäfen nicht möglich. Neue Technologien zur Transformation des Luftverkehrs werden vorwiegend im regionalen Sektor getestet, bevor sie in die Großluftfahrt überführt werden.
Bereits die vorherige unionsgeführte Bundesregierung hatte die Unterstützung der kleinen und regionalen Flughäfen bei den Flugsicherungskosten in den Haushalten verankert, um einer Ungleichbehandlung gegenüber den großen Flughäfen im Land zu begegnen. Durch die von allen Beteiligten unerwartete Streichung der Mittel durch die ausscheidende FDP-Leitung des Bundesverkehrsministeriums im März 2025 war bereits für das Haushaltsjahr 2025 die Schaffung eines neuen Titels erforderlich.