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OLG-Urteil zum Kopftuchverbot bei Schöffinnen ist folgerichtig – Neutralität der Justiz muss gewahrt bleiben

Berlin, 22. Oktober 2025. Zum Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig, wonach das Tragen eines Kopftuchs durch eine Schöffin während der Hauptverhandlung unzulässig ist, erklärt der amtierende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Ich halte das Urteil des Oberlandesgerichts für richtig und konsequent. In mehreren Bundesländern, darunter auch in Niedersachsen, gibt es bereits landesgesetzliche Regelungen, die das Tragen religiöser Symbole durch Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte während der Dienstausübung untersagen. Dabei geht es ausdrücklich nicht allein um das Kopftuch, sondern grundsätzlich um alle religiösen Symbole, unabhängig von der Religion, die sichtbar an oder durch Kleidung zum Ausdruck gebracht werden. Das zentrale Ziel dieser Regelungen ist die Wahrung der staatlichen Neutralität – insbesondere in der Rechtsprechung. Gerichte müssen nicht nur unabhängig, sondern auch in ihrer äußeren Erscheinung neutral sein. Daher ist es folgerichtig, das Verbot religiöser Symbole, das für Berufsrichterinnen und -richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gilt, auch auf ehrenamtliche Mitwirkende im Gerichtsverfahren, also Schöffinnen und Schöffen, zu übertragen. Denn auch sie treten während der Ausübung ihres Amtes als Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates auf.

Daher begrüße ich die Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig ausdrücklich. Zwar ist die Frage aktuell noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig, doch die bisherigen Entscheidungen anderer Gerichte zeigen eine klare Linie und bestätigen die gerichtliche Akzeptanz dieser Auslegung. Die bestehenden landesrechtlichen Regelungen sind aus meiner Sicht notwendig und richtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Neutralität der Justiz zu stärken.“