Union setzt alle Forderungen zur besseren Unterstützung der SED-Opfer durch
Berlin, 31. Januar 2025. Gestern hat der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für ein sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung abgestimmt. Hierzu erklären die Sprecherin für Kultur und Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Christiane Schenderlein und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Berichterstatter für die Rehabilitierung der SED-Opfer, Carsten Müller:
„Das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR setzt ein wichtiges Zeichen an die Opfer der SED-Diktatur. Wir haben alle unsere Forderungen zugunsten der Betroffenen durchgesetzt und in den Gesprächen mit den Fraktionen von SPD, den Grünen und der FDP auf wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs verständigt. Neben weiteren Verbesserungen wird es endlich eine Dynamisierung der Opferrenten geben und sofort auch eine pauschale Leistungserhöhung auf 400 Euro umgesetzt. Die vorgesehene Einmalzahlung für Opfer der Zwangsumsiedlung wird nun spürbar von den zunächst vorgeschlagenen 1.500 Euro auf 7.500 Euro erhöht. Ein bundesweiter Härtefallfonds für die Opfer, der insbesondere auch Mittel von Dritten annehmen kann, wird eingerichtet. Dabei erwarte ich, dass deutsche Unternehmen wie Aldi und Otto, die in der Vergangenheit von dem SED-Unrecht profitiert haben, ihrer Verantwortung gerecht werden und sich freiwillig engagieren, indem Sie sich am Härtefallfonds beteiligen. Das schwedische Unternehmen IKEA geht voran und stellte bereits sechs Millionen Euro für den Härtefallfonds bereit.
Die Verabschiedung des Gesetzes stellt für uns keinen Verfahrensabschluss dar. In der nächsten Legislaturperiode wird unser Fokus auf die Opfer von SED-Zwangsdopingmaßnahmen gerichtet. In der nächsten Legislaturperiode wird es darum gehen, konkrete Regelungen zu verabschieden. Wir werden auch insbesondere in Richtung Täter ein klares Signal setzen: Wer verantwortlich für Leid und Unrecht im SED-System war, der sollte damit rechnen, dass die Union alle geltenden Regelungen und Bestimmungen prüfen wird, um die Renten der Verantwortlichen zu kürzen. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit!“
Dr. Christiane Schenderlein ergänzte: „Die DDR war ein Unrechtsstaat. Viele Opfer des Systems leiden bis heute unter den Folgen von Willkür und Repression. Tausende von ihnen waren zum Tatzeitpunkt sogar noch Kinder, die in Spezialheimen und Jugendwerkhöfen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ gedrillt werden sollten. Alle Betroffenen tragen diese Leiden ein Leben lang mit sich in Form von physischen, aber vor allem auch psychischen Spätfolgen. Umso wichtiger ist es, dass es mit dem novellierten Gesetz gelungen ist, eine Beweislastumkehr aufgenommen wird. Die Anerkennung von Leiden wird erleichtert, indem die Verfolgung als wahrscheinliche Ursache angenommen wird. Viele Opfer konnten bisher diesen Nachweis nicht bringen oder haben ihn aus Angst und Scham nicht erbracht.
35 Jahre nach der friedlichen Revolution ist die Aufarbeitung des SED-Unrechts keinesfalls abgeschlossen. Themen wie Zwangsdoping oder Zwangsadoptionen müssen in der nächsten Wahlperiode weiter aufgearbeitet werden. Darüber hinaus gilt es das beschlossene Mahnmal für die Opfer des Kommunismus endlich zu errichten, um allen Opfern einen würdigen Erinnerungsort zu geben.“