Bürokratie runter, Anreize hoch für Ehrenamt und Vereine
Berlin, 11. Oktober 2024. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich mit einem heute im Plenum des Deutschen Bundestages beratenen Antrag dafür ein, das Ehrenamt zu stärken, Vereine zu entlasten und so Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit um über 25 Prozent abzubauen. Hierzu erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„‘Belastung runter, Anreize hoch‘, so lässt sich der Antrag der Unionsfraktion zusammen, mit dem Ehrenamt und Vereine spürbar entlastet werden sollen und der am heute Vormittag im Deutschen Bundestag debattiert wurde.
6,5 Stunden pro Woche sitzen Ehrenamtler durchschnittlich am Schreibtisch. Papierkram hält sie dort von ihrer eigentlichen Tätigkeit ab. Zu diesem Schluss kommt das Forschungsunternehmen Prognos, das im Auftrag des Normenkontrollrats Baden-Württemberg eine Studie zur Bürokratie in Vereinen und im Ehrenamt angefertigt hat. Dies ist eine völlig falsche Entwicklung, denn Ehrenamtler übernehmen in unserer Gesellschaft wichtige Aufgaben. Sie bereichern damit unser Zusammenleben. Wir müssen ihnen den Raum geben, sich wieder auf das Wesentliche zu konzentrieren – nämlich den Dienst am Mitmenschen und am Gemeinwohl.
Nach Berechnungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion könnten durch die Umsetzung der Vorschläge mindestens rund 25 Prozent der Zeit eingespart werden, die aktuell zur Bürokratiebewältigung aufgewendet werden müssen. Für Ehrenamtler und Vereine bedeute das mehr als 1,5 Stunden weniger Bürokratie pro Woche.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich intensiv mit Vereinen, Ehrenamtlern und Fachleuten ausgetauscht, um Herausforderungen und Entlastungspotenziale zu identifizieren. Das Ergebnis ist unser Antrag, der unter anderem eine Anpassung der Ehrenamtspauschale auf 1.200 Euro und der Übungsleiterpauschale auf 3.600 Euro pro Jahr vorsieht. Davon werden insbesondere Sportvereine profitieren.
Für Schützen-, Karnevals- und andere Brauchtumsvereine besonders interessant: Die Umsatzsteuerfreigrenzen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sollen entsprechend den gestiegenen Preisen angepasst und auf 55.000 Euro angehoben werden. Vereine, die nur saisonal und bei ihren Festen und Veranstaltungen Einnahmen erzielen, sollen seltener eine Steuervoranmeldung abgeben müssen – nämlich nur dann, wenn sie tatsächlich Einnahmen erzielen. Außerdem sollen neue Regelungen und Gesetze künftig einem Praxischeck unterzogen werden, damit sie das Ehrenamt nicht unnötig belasten.
Wir wollen damit ein klares Zeichen setzen: Das Ehrenamt ist unverzichtbar. Es verdient große Anerkennung und muss von uns nach Kräften unterstützt werden.“