Bundesverfassungsgericht kippt erneut Ampelgesetz – Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig
Berlin, 30. Juli 2024. Die Wahlrechtsreform der Ampel ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Teilen verfassungswidrig und muss nachgebessert werden. Zum Karlsruher Urteil und dem erneuten Scheitern eines wesentlichen Gesetzgebungsvorhabens der Ampelkoalition in Karlsruhe erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Erneut kippt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz der Ampelfraktion in wesentlichen Teilen, weil die Wahlrechtsreform der Ampel in zentralen Teilen verfassungswidrig ist. Die Regierungskoalition ist mit dem Vorhaben, den politischen Wettbewerbern, allen voran der Union, mit Hilfe des Wahlrechts zu schaden, klar gescheitert. Der erneute Bruch grundlegender Verfassungsgrundsätze wurde vom höchsten Gericht in wichtigen Teilen gestoppt.
Mit der von der Ampel ursprünglich angestrebten Streichung der Grundmandatsklausel sowie der Kappung der Direktmandate wird das Direktmandat entwertet und das Grundprinzip der demokratischen Repräsentanz nimmt Schaden. Die Akzeptanz des Wahlrechts sind durch die Wahlrechtsänderung der Ampelfraktionen nicht gestärkt worden. Es ist richtig, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter heute die Streichung der Grundmandatsklausel als verfassungswidrig erklärt haben.
Richtig ist aber auch, dass das Urteil des Gerichts die Verständlichkeit und Akzeptanz des Wahlrechts nicht stärkt. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären, wenn ein Wahlkreiskandidat mit den meisten Stimmen nicht als Direktkandidat in das Parlament einzieht, aber ein Bewerber auf einer Landesliste mit weniger Stimmen ein Mandat erringt. Das kann zu Frust und weniger Akzeptanz der Wahl führen und der Demokratie schaden. Sollte diese Regelung weiter Bestand haben, wird diese Schwächung des Direktmandats durch die Union bei geänderten Mehrheitsverhältnissen umgehend gekippt.
Grundsätzlich wird sich die CDU/CSU-Fraktion weiter dafür einsetzen, den aufgeblähten Bundestag zu verkleinern. Bereits über diese gesamte Legislaturperiode wurden den anderen Fraktionen konkrete Vorschläge für eine gemeinsame Reform des Wahlrechts unterbreitet. Auch wenn die Ampel bislang alle Vorschläge der Union ablehnte, ist eine gemeinsame Reform weiterhin möglich.“