Bundesregierung lässt Polizei weiter im Stich - Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern nur durch ausländische Hinweise möglich
Berlin, 19. April 2024. Gestern haben Strafverfolgungsbehörden unter Federführung des LKA Niedersachsen in sechs Bundesländern in einer koordinierten Aktion mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vollstreckt. In Niedersachsen wurden von 400 Einsatzkräften Durchsuchungen in Braunschweig, Hannover, Göttingen, Osnabrück, Oldenburg und Lüneburg durchgeführt. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller erklärt dazu:
„Die Strafverfolgungsbehörden in sechs Bundesländern haben mit den gestrigen erfolgreichen Durchsuchungsmaßnahmen klar gezeigt, dass sie bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige nicht nachlassen. Die Täterinnen und Täter werden für ihre schrecklichen Straftaten an den Schwächsten in unserer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen.
Diese wichtigen und erfolgreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren jedoch nur möglich, weil die Ermittlungsbehörden Hinweise vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhalten hatten. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass hier auf politischer Ebene gerade ein großer Ermittlungserfolg hochgejubelt wird, den es auf Grundlage der deutschen Regelungen nicht gegeben hätte. Dieser Ermittlungserfolg basiert auf amerikanischen Regelungen, die den deutschen Ermittlungsbehörden verwehrt werden. Durch das Nichthandeln der Ampelregierung wird ein von Strafverfolgungsbehörden lange gefordertes und mögliches Ermittlungswerkzeug, die Speicherung der IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerster Straftaten, nicht eingeführt. Das ist ein schweres Versagen der Bundesregierung beim Schutz der Kinder und vor schwersten Straftaten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Herbst 2022 entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung und Bekämpfung schwerster Straftaten möglich ist. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Jahren fordert, könnten die Ermittlungsbehörden auf dieses wichtige und rechtsstaatliche Ermittlungswerkzeug zurückgreifen und wären nicht auf Hinweise auf dem Ausland angewiesen. Doch die Ampel handelt nicht. Der Schutz der Täter und ihrer Daten ist der Bundesregierung wichtiger als der Opferschutz.
Aktuell kündigt der Bundesjustizminister einen Entwurf zu einem Quick-Freeze-Verfahren an. Obwohl es keinen konkreten Entwurf oder Zeitplan dazu gibt, ist sicher, dass Quick-Freeze kein ausreichendes Ermittlungswerkzeug sein wird. Nahezu allen Expertinnen und Experten sowie die Strafverfolgungsbehörden kritisieren seit Jahren das Quick-Freeze-Verfahren als untaugliches und unzureichendes Werkzeug im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Auch die SPD-Bundesinnenministerin fordert immer wieder ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen, kann sich aber in der Ampelregierung nicht durchsetzen. Dieser untaugliche und umfassend kritisierte Quick-Freeze-Vorschlag muss zurückgezogen werden. Die Bundesregierung muss die Entscheidung des EuGH umsetzen und unseren Strafverfolgungsbehörden die besten und wirksamsten Ermittlungswerkzeuge rechtssicher zur Verfügung stellen. Der Schutz der Kinder und der Gesellschaft vor schwersten Straftaten duldet keine längere Untätigkeit!“
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Bereits in der unionsgeführten Bundesregierung der vorherigen Legislaturperiode von 2017 bis 2021 sollte die IP-Adressspeicherung rechtssicher umgesetzt werden. Das Vorhaben scheiterte stets am sozialdemokratischen Koalitionspartner mit dem Verweis auf das noch ausstehende Urteil des EuGH.
Das US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhält und wertet Daten der Social-Media-Plattformen aus, die aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung von US-Software-Unternehmen wie Microsoft, Google oder Meta geteilt werden. Das NCMEC meldet anschließend alle als strafrechtlich relevant eingestuften Vorgänge automatisch an die Strafverfolgungsbehörden der Länder, in denen Täter und Opfer vermutet werden.