Neuer Bebauungsplan soll das Bordell verhindern
Jetzt ist eingetreten, was wir schon 2021 befürchtet hatten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Sperrbezirksverordnung in Braunschweig, mit der das geplante Bordell an der Berliner Straße verhindert werden sollte, für unwirksam erklärt. Es gibt aktuell also keine rechtliche Handhabe gegen ein Bordell an dieser Stelle. Dagegen gehen wir mit einem Antrag auf einen neuen Bebauungsplan für das dortige Gewerbegebiet zur nächsten Ratssitzung am 20. Februar vor.
„Oberbürgermeister Thorsten Kornblum hat entgegen unserem Rat und unserer Forderung allein auf die Wirksamkeit der Sperrbezirksverordnung gesetzt, anstatt parallel und rechtzeitig auch einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, um den bordellartigen Betrieb in dem Gewerbegebiet gegenüber dem Wohngebiet ‚Alte Baumschule‘ grundsätzlich auszuschließen. Jetzt steht der Oberbürgermeister vor einem kommunalpolitischen Desaster“, sagt unser Fraktionsvorsitzender Thorsten Köster nach dem gestern veröffentlichten Urteil, gegen das keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde.
Wir hatten seinerzeit bereits angekündigt, alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln auszuschöpfen, um ein solches Etablissement an dieser Stelle der Stadt zu verhindern, und konnten uns dabei auf ein breites Bündnis der Anwohner, von Anliegern und auch des CDU-Ortsverbandes Wabe-Schunter stützen. Deshalb werden wir jetzt postwendend wieder aktiv. „Wir werden zur nächsten Ratssitzung fristgerecht einen Antrag zur Neufassung des dortigen Bebauungsplans einbringen“, sichert unsere planungspolitische Sprecherin Heidemarie Mundlos den Anwohnern zu. Einerseits gehe es um moralischen Schutz für Kinder und Jugendliche, andererseits um wirtschaftlichen Schutz für Immobilieneigentümer wegen des zu erwartenden Trading-down-Effekts des gesamten Gebiets, wenn sich dort tatsächlich ein Bordell ansiedeln dürfte, erläutert sie weiter.
Die alleinige Sperrbezirksverordnung war von Anfang an nicht die von uns präferierte Lösung. „In ihr steckte viel rechtliche Ungewissheit. Davor haben wir gewarnt. Der Verwaltung ist das nun auf die Füße gefallen. Wir hätten uns parallel die Arbeit an einem neuen Bebauungsplan gewünscht, der jetzt abgeschlossen gewesen wäre und Rechtssicherheit gegeben hätte. Jetzt gibt es für die Anwohner und Anlieger wieder neue Sorgen, die Oberbürgermeister Kornblum hätte verhindern können. Er war zu blauäugig und nicht konsequent genug“, kritisiert unser Fraktionsvorsitzender Köster.
Der aktuell geltende Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1973. Damals existierte noch Voigtländer, später war ein Möbelgeschäft an der Stelle des heutigen Löwenplays angesiedelt. In dieses Gebäude soll das geplante Bordell integriert werden. In den vergangenen Jahren hat sich in dem Umfeld viel geändert: Neben dem gegenüberliegenden Wohngebiet gibt es dort Einrichtungen der Lebenshilfe, eines Rettungsdienstes und für Physiotherapie. Außerdem ist in unmittelbarer Nähe eine Straßenbahnhaltestelle eingerichtet worden. Und es existiert ein dort direkt vorbeiführender Radweg, der tagtäglich jeweils von sehr vielen Schülerinnen und Schülern genutzt wird.
„Es müssen angesichts dieser städtebaulichen Situation Wege gefunden werden, das Bordell rechtssicher zu verhindern. Wir erwarten diesmal breite Zustimmung im Rat der Stadt auch von Rot-Grün und schnelles Handeln der Verwaltung. Da ist Oberbürgermeister Kornblum gefordert“, erläutert Heidemarie Mundlos unsere erneute zielführende Initiative.