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Elementarschadenversicherung ohne Pflicht fit für die Zukunft machen

Berlin, 5. Januar 2024. Im Rahmen der anhaltenden angespannten Hochwasserlage in Niedersachsen und der Forderung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) nach einer Elementarschadenversicherungspflicht erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Die derzeitige Hochwasserlage in Niedersachsen und anderen Teilen Deutschlands verdeutlicht: Die Elementarschadenversicherung muss dringend fit für die Zukunft gemacht werden. Die weiterhin angespannte Hochwasserlage in Niedersachsen und vielen Teilen Deutschlands mit zahlreichen Betroffenen wird enorme Schäden und Kosten verursachen. Für einige wird es existenziell, denn nur die Hälfte aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Deutschland verfügen über eine Elementarschadenversicherung. Der Staat kann nicht einspringen und diese Lücke schließen, denn der Einsatz von Steuermitteln bei Großschadensereignissen ist gegenüber den Menschen, die Jahr für Jahr ihren Versicherungsbeitrag bezahlen, und sozial nicht gerecht. Die von Ministerpräsident Weil geforderte Pflichtversicherung ist ebenfalls ein Irrweg.

Die Ampelparteien entdecken das Thema erst in der Krise. Bereits im November hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag eine Initiative zur Elementarschadenversicherung gestartet und die Anpassung des Versicherungsrechts gefordert. Um die künftig wohl weiter zunehmenden Elementarschadensfälle durch Extremwetterereignisse abzudecken, soll die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft künftig nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Diese kann jedoch, nach Beratung und Belehrung über die Konsequenzen, von den künftigen Hauseigentümern abgewählt werden. Für das Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Auch hier kann innerhalb einer gewissen Frist und nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden. Im Fall enormer Gesamtschäden muss eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden mit Prämienkorridor diskutiert werden, um die Versicherungsprämien stabil halten zu können. Dieses Modell sichert den Erhalt der Vertragsfreiheit und jede Eigentümerin und jeder Eigentümer kann selbst entscheiden, wie das Risiko abgesichert wird. Wichtig ist: Wer die Versicherung bewusst abgewählt hat, kann im Schadensfall nicht auf eine Unterstützung der Öffentlichkeit und des Staates berufen. Eine Versicherungspflicht lehne ich ab!“