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CDA-Kreisverband Braunschweig: Pressemitteilung zum Mindest-Kurzarbeitergeld

CDA fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Friseure, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants oder Geschäfte im Einzelhandel sind seit Monaten geschlossen. Viele Beschäftigte in den Branchen hatten jedoch schon vor Corona nur wenig Geld zur Verfügung. Auch mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent des Einkommens, bleibt einigen Beschäftigten ein Entgelt unterhalb des Mindestlohns. Die CDABraunschweigfordert daher ein Mindest-Kurzarbeitergeld.

Der Vorsitzende Thorsten Wendt der CDA Braunschweigsagte dazu: „Niemand soll wegen Corona zum Sozialamt gehen müssen. Wir wollen für alle ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau sichern. Deshalb brauchen wir ein Mindest-Kurzarbeitergeld. Erreicht der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Mindestlohn, dann soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken. Das Mindest-Kurzarbeitergeld kann so unbürokratisch Hilfe schaffen.“

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem auf Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit. Weitere Infos stehen im Internet auf www.cda-bund.de.

Kontakt:
Thorsten Wendt/CDA-Kreisvorsitzender
wendtt@web.de/Mobil: 0177 7811404