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Ampel rudert bei Wasserkraft zurück

Proteste von Union und Branche haben gewirkt

Zu den heutigen Abstimmungen zur Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG 2023) und der Kehrtwende der Ampel zu der nun doch weiterhin möglichen Förderung der kleinen Wasserkraft erklärt der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller: 
Carsten Müller, Foto: Tobias KochCarsten Müller, Foto: Tobias Koch

„Die anhaltenden Proteste der Unionsfraktion und der betroffenen Branchen haben gewirkt. Dank des entschlossenen Einsatzes ruderte die Ampel kurz vor der Abstimmung der Gesetzesvorhaben zurück. Die weitere Förderung der kleinen Wasserkraft wird nach der heutigen Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes weiterhin möglich sein. Die vollzogene Kehrtwende der Ampel war dringend erforderlich. Es wäre absurd, die kleine Wasserkraft innerhalb der Erneuerbaren Energien bewusst schlechter zu stellen. Diese Ideologie schadet sowohl im Hinblick auf die Versorgungssicherheit als auch im Kontext der bestehenden Importabhängigkeiten im Bereich der Energieträger. Die Potenziale der kleinen Wasserkraft sind hier von großer Bedeutung. Bei der Erzeugung grundlastfähiger Energie zählt im Bereich der Erneuerbaren jede Kilowattstunde.
 

Das Potenzial an historischen Standorten von Wasserkraftanlagen beträgt in Deutschland 11,5 TWh von denen aktuell nur 2,3 TWh genutzt werden. Mehr als 3 Millionen Haushalte könnten mit Abschöpfung dieses Potenzials mit erneuerbarem Grundlaststrom versorgt werden. Allein in Niedersachsen könnten 2TWh jedes Jahr durch umfänglichen Ausbau ökologisch genutzt werden. Weitere Potenziale ließen sich heben: In Braunschweig arbeiten Forscherinnen und Forscher an der TU erfolgreich an innovativen Lösungen für eine künftig noch effizientere und umfassendere Nutzung der kleinen Wasserkraft.

Seit 2.000 Jahren ist die Nutzung der Wasserkraft ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Kultur. Über 70.000 Wassermühlen haben über Jahrhunderte im Einklang mit der Ökologie und Fischerei die lebensnotwendige Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt. Die Behauptungen, dass Wasserkraftanlagen der Fischpopulationen schaden, sind nachweisbar falsch. Unsere Fischschutzgesetze zählen zu den ältesten der Welt und Wasserkraftanlage sind seit 1880 mit wirksamen Schutzeinrichtungen für Fische ausgestattet.“
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Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss

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