#GemeinsamFürBraunschweig

Briefwahl beantragen!

Wer am 23. Februar nicht in Braunschweig sein kann oder sich den Weg zum Wahllokal sparen möchte, kann die Briefwahl beantragen. Die Braunschweiger Haushalte haben bereits ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten. Die Wahlunterlagen können persönlich abgeholt werden oder online beantragt werden. 

 


 

Beide Stimmen für die CDU!

Nach dem Antrag kommen die Unterlagen per Post nach Hause. Jeder Wähler erhält einen blauen und einen roten Umschlag. In den roten Umschlag wird der Wahlschein gesteckt, dieser wird vorher ausgefüllt und unterschrieben. Hier bestätigt der Wähler, dass er seine Stimme selbst abgegeben hat oder das jemand Anderes, auf Wunsch des Wählers die Kreuze setzte.
In den roten Umschlag wird auch der verschlossene blaue Umschlag gesteckt. Darin befinet sich der Stimmzettel. Hier werden zwei Stimmen abgegeben. Die Erststimme für den Kandidten des Wahlbereichs 50 - Braunschweig und die Zweitstimme für die Partei die weitere Abgeordnete in den Bundestag entsenden kann. 
Der blaue Umschlag wird später mit allen anderen blauen Umschlägen geöffnet und darf nicht unterschrieben werden, da er anonym bleiben soll. Alle Indizien auf die Identität des Wählers machen die Stimme ungültig.