CDU/CSU lassen Eltern nicht im Stich
„Wir lassen die Eltern nicht im Stich und starten eine parlamentarische Initiative zur Fortführung einer Sonderregelung, die von der früheren, unionsgeführten Bundesregierung zum 1. März 2020 eingeführt worden war. Die Sonderregelung sah vor, dass pandemiebedingte Einkommensausfälle durch Kinderkrankengeld als Monate geringeren Einkommens bei der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Obwohl zahlreiche Sonderregelungen im Kontext der Coronapandemie von der Ampelregierung verlängert wurden, wurde diese Sonderregelung zum Elterngeld, trotz einer überschaubaren Größenordnung, zu Lasten der Eltern und ihrer Kinder nicht über den 31. Dezember 2021 verlängert. Die Ampelregierung nimmt seit Jahresbeginn einen verringerten Elterngeldanspruch für die betroffenen Familien billigend in Kauf. Das ist das Gegenteil der von SPD, Grünen und FDP geforderten Gerechtigkeit für Familien.
Wir werden uns für eine Verlängerung der bisherigen Sonderregelung einsetzen und gegenüber der Bundesregierung klar adressieren, denn damit haben wir seit 2020 sichergestellt, dass sich aus der Kinderbetreuung und dem geringeren Einkommen kein doppelter finanzieller Nachteil durch einen verringerten Elterngeldanspruch erwächst. Wir haben damit gezielt die Eltern unterstützt, die pandemiebedingt ihre Kinder betreuten. Bereits mit Ausbruch der Coronapandemie musste die Union diese Sonderreglung gegen Widerstände des damaligen sozialdemokratischen Koalitionspartners durchsetzen. Dort setzen wir nun mit unserer Initiative rückwirkend zum 1. Januar 2022 erneut an. Die Ampelregierung muss sich von den Eltern an diesem Maßstab und ihren Taten messen lassen.“
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Carsten Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss
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